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Schrottgroßhandel Roswitha Häde  Heßlerstr.77  45329 Essen    Telefon 0201-34 43 44

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) von  Schrottgroßhandel- & Containerdienst  Häde

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Altmetallhandel
 

  1. Geschäftsgegenstand
    Die Firma Schrottgroßhandel-& Containerdienst Roswitha Häde kauft Metalle, Altmetalle und Schrott sowohl von gewerblichen als auch von privaten Lieferanten an. Die Metalle können am Annahmegelände auf der Heßlerstraße 77 in 45329 Essen zu unseren Öffnungszeiten angeliefert werden. Eine Gestellung von Containern für Firmenkunden ist möglich.
  2. Annahme von Metallen, Altmetallen und Schrotten
    Die Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst Roswitha Häde  nimmt alle NE-Metalle, Fe-Schrotte und neue Metalle an. Ausdrücklich nicht angenommen werden: Kühlschränke, Gefriertruhen, Ölradiatoren, Altautos aller Art, stark verunreinigte Metalle, kontaminierte Metalle oder Schrott, radioaktive Schrotte oder Metalle, Quecksilber oder Metalle und Schrotte, welche mit sonstigen umweltschädlichen Stoffen belastet sind.
  3. Abrechnung
    Die Abrechnungsbasis für die Vergütung von Altmetallen und Schrotten ist die aktuelle Preisliste der Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst Häde, welche im Internet oder in unserer Annahmestelle ausgewiesen sind.. Bei größeren Mengen oder bei Geschäftskunden ist eine Preisbildung auf Verhandlungsbasis möglich. Bei der Anlieferung von Metallen kann sowohl eine Zahlung der Lieferung in bar, Scheck oder Überweisung erfolgen.
  4. Haftungsausschluss
    Bei der Anlieferung von Schrotten und Befahren oder Betreten unseres Betriebsgeländes geschieht dies auf eigene Gefahr. Insbesondere für Kosten für Verletzungen beim Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen, bei denen der Lieferant mit tätig ist, übernimmt die Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst keine Haftung. Ebenfalls dem Haftungsausschluss unterliegen Schäden an den Lieferantenfahrzeugen, welche durch Mitarbeiter der Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst Häde bei der Entladung der Lieferantenfahrzeuge verursacht werden. Weiterhin übernimmt die Schrottgroßhandel- und Containerdienst Häde keine Haftung für Reifen von Lieferantenfahrzeugen, die durch die Befahrung des Betriebsgeländes beschädigt werden könnten. Lieferanten haben sich nicht in der Nähe der Bagger und Gabelstapler aufzuhalten. Die Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst Häde  kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Nichtbeachtung entstehen.
  5. Containerservice
    Die Gestellung von Containern im Auftrag des Kunden an einem vom Kunden bezeichneten Ort erfolgt als Dienstleistung für den Kunden. Für etwaige Stellgenehmigung haftet ausschließlich der Kunde.
  6. Herkunft der Metalle, Vergütungsempfänger
    Die Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst  Roswitha Häde kann nicht für die Herkunft der Metalle und Schrotte verantwortlich gemacht werden. Die jeweiligen Lieferanten haben dies zu unterzeichnen sowie zu versichern, dass keine Rechte Dritter an den Metallen- und Schrotten bestehen. Jeder Lieferant wird bei der Abrechnung verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft über Name und Anschrift zu geben. Auf Anfrage ist der gültige Personalausweis und / oder Gewerbeschein vorzulegen.

Stand: 17.08.2010