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Allgemeine
Geschäftsbedingungen ( AGB ) von Schrottgroßhandel- &
Containerdienst
Häde
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Altmetallhandel
- Geschäftsgegenstand
Die Firma Schrottgroßhandel-& Containerdienst Roswitha Häde kauft
Metalle, Altmetalle und Schrott sowohl von gewerblichen als auch von
privaten Lieferanten an. Die Metalle können am Annahmegelände auf der
Heßlerstraße 77 in 45329 Essen zu unseren Öffnungszeiten angeliefert
werden. Eine Gestellung von Containern für Firmenkunden ist möglich.
- Annahme von Metallen, Altmetallen und
Schrotten
Die Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst Roswitha Häde
nimmt alle NE-Metalle, Fe-Schrotte und neue Metalle an.
Ausdrücklich nicht angenommen werden:
Kühlschränke, Gefriertruhen, Ölradiatoren, Altautos aller Art,
stark verunreinigte Metalle, kontaminierte Metalle oder Schrott,
radioaktive Schrotte oder Metalle, Quecksilber oder Metalle und
Schrotte, welche mit sonstigen umweltschädlichen Stoffen belastet
sind.
- Abrechnung
Die Abrechnungsbasis für die Vergütung von Altmetallen und Schrotten
ist die aktuelle Preisliste der Firma Schrottgroßhandel- und
Containerdienst Häde, welche im Internet oder in unserer Annahmestelle
ausgewiesen sind.. Bei größeren Mengen oder bei Geschäftskunden ist
eine Preisbildung auf Verhandlungsbasis möglich. Bei der Anlieferung
von Metallen kann sowohl eine Zahlung der Lieferung in bar, Scheck
oder Überweisung erfolgen.
- Haftungsausschluss
Bei der Anlieferung von Schrotten und Befahren oder Betreten unseres
Betriebsgeländes geschieht dies auf eigene Gefahr. Insbesondere für
Kosten für Verletzungen beim Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen,
bei denen der Lieferant mit tätig ist, übernimmt die Firma
Schrottgroßhandel- und Containerdienst keine Haftung. Ebenfalls dem
Haftungsausschluss unterliegen Schäden an den Lieferantenfahrzeugen,
welche durch Mitarbeiter der Firma Schrottgroßhandel- und
Containerdienst Häde bei der Entladung der Lieferantenfahrzeuge
verursacht werden. Weiterhin übernimmt die Schrottgroßhandel- und
Containerdienst Häde keine Haftung für Reifen von
Lieferantenfahrzeugen, die durch die Befahrung des Betriebsgeländes
beschädigt werden könnten. Lieferanten haben sich nicht in der Nähe
der Bagger und Gabelstapler aufzuhalten. Die Firma Schrottgroßhandel-
und Containerdienst Häde kann keine Haftung für Schäden
übernehmen, die durch Nichtbeachtung entstehen.
- Containerservice
Die Gestellung von Containern im Auftrag des Kunden an einem vom
Kunden bezeichneten Ort erfolgt als Dienstleistung für den Kunden. Für
etwaige Stellgenehmigung haftet ausschließlich der Kunde.
- Herkunft der Metalle,
Vergütungsempfänger
Die Firma Schrottgroßhandel- und Containerdienst Roswitha Häde
kann nicht für die Herkunft der Metalle und Schrotte verantwortlich
gemacht werden. Die jeweiligen Lieferanten haben dies zu unterzeichnen
sowie zu versichern, dass keine Rechte Dritter an den Metallen- und
Schrotten bestehen. Jeder Lieferant wird bei der Abrechnung
verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft über Name und Anschrift zu
geben. Auf Anfrage ist der gültige Personalausweis und / oder
Gewerbeschein vorzulegen.
Stand: 17.08.2010
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